Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GAK e.V.

Veranstalter: Gemeinnütziger Aktionskreis Aachen-Brand e.V. (GAK), vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand.
Gemeinnützigkeit: Der GAK e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sämtliche Erlöse aus der Veranstaltung und den Nebengeschäften werden im Sinne der Vereinssatzung für gemeinnützige Zwecke in Aachen-Brand verwendet.

1. Geltungsbereich

  • Vertragspartner: Diese AGB gelten für alle Verträge über Standmieten, den Verleih von Eventmobiliar, Werbemaßnahmen sowie den Verzehr im Rahmen des Weihnachtsdorfs St. Donatus.

  • Zielgruppe: Die Angebote im Bereich Verleih und Werbung richten sich gleichermaßen an Privatpersonen (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) und Gewerbetreibende (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB).

2. Standmiete für Aussteller

  • Vertragsschluss: Die Anmeldung eines Standplatzes ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Zusage (Zulassung) durch den GAK e.V. zustande.
  • Zalungsbedingungen: Die Standmiete ist nach Rechnungsstellung im Voraus ohne Abzug auf das Konto des Vereins zu überweisen.
  • Rücktritt: Bei einer Absage durch den Aussteller bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Standmiete fällig, danach 100 %.
  • Betriebs- und Präsenzpflicht: Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand zu den offiziellen Öffnungszeiten des Weihnachtsdorfs personell zu besetzen und attraktiv zu gestalten.
  • Reinigung & Abfall: Der Standplatz ist täglich und nach Veranstaltungsende besenrein zu hinterlassen. Müll ist vom Aussteller selbstständig zu entsorgen.

3. Exklusiver Getränkeausschank

  • Monopol des Veranstalters: Der GAK e.V. besitzt das exklusive Recht zum Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  • Verbot für Dritte: Ausstellern und Mietern ist der Verkauf oder die kostenlose Abgabe von Getränken an Besucher strikt untersagt, es sei denn, es handelt sich um abgepackte kulinarische Geschenkartikel (z. B. Likörflaschen zum Mitnehmen).
  • Jugendschutz: Beim Ausschank gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Das Servicepersonal ist berechtigt, Altersnachweise einzufordern.
  • Pfandsystem: Getränke werden ausschließlich gegen ein Pfand ausgegeben. Die Rückgabe von Pfandbechern ist nur an den offiziellen Spül- und Rückgabestationen des GAK e.V. zulässig.

4. Verleih von Eventmobiliar

  • Mietobjekte: Der GAK e.V. verleiht Eventmobiliar (z. B. Marktbuden, Stehtische, Bierzeltgarnituren) an Privatpersonen und gewerbliche Mieter.
  • Zustand bei Übergabe: Der Mieter hat das Mobiliar bei Übernahme auf Schäden und Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Haftung du Mieters: Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für alle Schäden, Diebstahl oder Verlust, unabhängig von eigenem Verschulden.
  • Wiederbeschaffungswert: Bei irreparablen Schäden oder Verlust wird der aktuelle Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  • Kaution: Der GAK e.V. behält sich das Recht vor, vor Übergabe eine Kaution in bar zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe verrechnet oder erstattet.
  • Rückgabezeitpunkt: Das Mobiliar ist zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag die volle Tagesmiete nachberechnet.

5. Vermietung von Werbeflächen und Sponsoring

  • Vertragsschluss: Ein Vertrag über Werbemaßnahmen (z. B. Bannerplatzierung, Logonennung auf Flyern oder Plakaten) kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (Zulassung) durch den GAK e.V. zustande. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Anlieferung & Inhalte: Der Werbepartner stellt alle Grafikdaten oder physischen Werbemittel rechtzeitig und im vereinbarten Format auf eigene Kosten zur Verfügung. Die Inhalte müssen mit dem familiengerechten und gemeinnützigen Charakter des Vereins vereinbar sein. Der GAK e.V. behält sich das Recht vor, rechtswidrige oder unpassende Werbeinhalte abzulehnen.
  • Haftungsausschluss für Werbemittel: Der Verein übernimmt keine Haftung für die Beschädigung, den Diebstahl oder witterungsbedingte Zerstörung von durch den Partner bereitgestellten Werbebanner oder Aufstellern (z. B. durch Vandalismus oder Sturm), es sei denn, dem Verein fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  • Ausfall von Werbezeiten: Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden, entfällt die Pflicht zur Werbeerbringung. Bereits gezahlte Werbeentgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet, sofern dem Verein noch keine Produktionskosten entstanden sind.

6. Haftung du Vereins (Veranstalters)

  • Eingeschränkte Haftung: Der GAK e.V. haftet nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  • Ausnahme Schäden: Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
  • Höhere Gewalt: Kann das Weihnachtsdorf aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extremes Unwetter, behördliche Absagen) nicht oder nicht im geplanten Umfang stattfinden, bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Verein. Bereits gezahlte Standmieten sowie Werbeentgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet.

7. Schlussbestimmungen

  • Schriftform: Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Gerichtsstand: Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Aachen.